Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

 

AGB'S:

Unsere AGB's teilen sich in zwei Gruppen:

AGB's und Zahlungsbedingungen

AGB's IVR und SMS Dienstleistungen

Übersicht:

Firmenstatus: GmbH
Geschäftsführer: Peter Rauter
Fachgruppe: Handel m.Maschinen, Computersystem, techn.u.industr. Bedarf
Berufsgruppe: Büromaschinen, papierverarbeitende Maschinen,
grafische Maschinen

Mitglied bei der Wirtschaftskammer Salzburg

 

AGB's und Zahlungsbedingungen :


§1 Gültigkeit der Bedingungen:
1. Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und in allen unseren Geschäftsbeziehungen mit Kunden, es sei denn, daß schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. Für IVR und Telekomdienstleistungen gelten zusätzlich unsere AGB für IVR- und Telekomdienstleistungen die gesondert übermittelt werden.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir Verträge mit Kunden ohne ausdrücklichen Widerspruch gegen die Bedingungen durchführen.

§2 Vertragsabschluß und Vertragsinhalt:
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bindende Verträge kommen dadurch zustande, daß beide Seiten den Vertrag unterzeichnen oder wir schriftliche Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Vertragsänderungen sind nur bei Austausch entsprechender schriftlicher Erklärungen der Vertragsparteien wirksam. Vertragsschluß und Vertragsänderungen sind auch durch Austausch von Telefaxen möglich.
2. Wir behalten uns vor, bei Modell- oder Versionswechseln die jeweils neueste Version auszuliefern, wenn diese nur unerhebliche Veränderungen aufweist. Zu jeder Programmversion wird ein Handbuch in schriftlicher oder elektronischer Form mitgeliefert.
3. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung. Darstellungen der Vertragsgegenstände in Vertragsanlagen, Testprogrammen, Produktbeschreibungen, etc. sind keine Eigenschaftszusicherungen im Rechtssinne.
4. Liefern wir an den Kunden neben Software auch Hardware aus, so stellen die Lieferungen von Software und Hardware rechtlich und wirtschaftlich getrennte Teilleistungen dar.

§3 Lieferung; Gefahrenübergang:
1. Von uns genannte Liefer- und Leistungsfristen sind Circa Fristen. Sie verlängern sich um den Zeitraum, in dem wir durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Arbeitskämpfe, Krankheit von Mitarbeitern, Nichtbelieferung durch Zulieferer, höhere Gewalt) oder dadurch an der termingerechten Leistung gehindert werden, daß der Kunde für die Leistungserbringung erforderliche Information oder Mitwirkungshandlungen nicht erbringt.
2. Geraten wir in Verzug, kann der Kunde erst nach fruchtlosem Ablauf einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist, die mindestens drei Wochen betragen muß, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Für Verzugsschadenersatz und Schadenersatz wegen Nichterfüllung gilt §8. Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Pflegeverträgen) tritt an die Stelle des Rechts zum Vertragsrücktritt das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden zu verlangen. Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer von uns schriftlich gesetzten Nachfrist von drei Wochen die Durchführung des Vertrages abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Nach unserer Wahl können wir anstatt der Berechnung unseres konkreten Schadens den bei uns eingetretenen Schaden in Höhe von 30% des mit dem Kunden vereinbarten Entgelts pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis offen, daß der eingetretene Schaden wesentlich geringer ist.
4. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
5. Gefahr und Risiken des Transports der Ware zum Kunden trägt der Kunde. Wir sind berechtigt, das Transportrisiko zu versichern und dem Kunden die Kosten in Rechnung zu stellen.

§4 Preise und Zahlung:
1. Unsere Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe kommt jeweils hinzu.
2. Unsere Preise schließen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Nebenkosten und Leistungen wie Transportkosten, Verpackung, Installation gelieferter Hard- oder Software und Einweisung des Kunden in gelieferte Hard- oder Software nicht ein.
3. Soweit mit dem Kunden bei der Lieferung von Hard- und/oder Software eine Installations- und Einweisungspauschale vereinbart ist, ist eine vertiefte Schulung von Mitarbeitern des Kunden – die wir gegen getrennte Berechnung anbieten – nicht geschuldet. Einweisungen von Mitarbeitern des Kunden, die an der Einweisung während des Installationstermins nicht oder nicht vollständig teilgenommen haben, berechnen wir getrennt.
4. Die Pflege der Software bedarf stets eines gesonderten Pflegevertrages mit uns. Es obliegt dem Kunden, die Wartung von uns gelieferter Hardware durch Wartungsverträge mit dem Hersteller oder einem vom diesem autorisierten Wartungsunternehmen sicherzustellen. Eigene Verpflichtungen zur Hardwarewartung übernehmen wir nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
5. Unsere Rechnungen sind – soweit keine abweichende schriftliche Zahlungsvereinbarung vorliegt – ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, dürfen wir Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank verlangen.
7. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen.

§5 Rechte; Vertraulichkeit:
1. Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht an Datenverarbeitungsprogrammen, die wir dem Kunden überlassen, einschließlich der Rechte an den zugehörigen schriftlichen Unterlagen stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich uns zu. Die Programme und Unterlagen werden im folgenden als Software bezeichnet.
2. Der Kunde darf die Software nur in dem einzelvertraglich gestatteten Umfang nutzen. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf die Nutzung der Software für Zwecke des eigenen Geschäftsbetriebes des Kunden in dem einzelvertraglich bestimmten Friseursalon des Kunden. Ein Nutzungsrecht wird nur für die Anzahl von Einzelplatz-Computern oder Computer-Arbeitsplätzen in einem Netzwerk eingeräumt, für die der Kunde einzelvertraglich Einzelplatzlizenzen oder eine Netzwerk-Lizenz mit zugehörigen Arbeitsplatzlizenzen erworben hat.
3. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar. Die Nutzung der Software durch Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht erlaubt. Wir erteilen die Zustimmung zur Weitergabe der dem Kunden überlassenen Exemplare der Software an einen anderen Nutzer, wenn sichergestellt ist, daß der Kunde selbst die Nutzung der Software einstellt, daß durch die Weitergabe der Software der Nutzungsumfang nicht erweitert wird und daß die Bestimmungen dieses Vertrages auch durch den neuen Nutzer der Software eingehalten werden.
4. Der Kunde darf Kopien der überlassenen Programme – z.B. durch Einlesen in den Arbeitsspeicher oder auf der Festplatte seiner Rechner – nur anfertigen, wenn dies für vertragsgemäße Nutzung der Programme notwendig ist. Die Anfertigung einer Sicherungskopie ist erlaubt.

5. Jede weitere Vervielfältigung der Software sowie ihre Bearbeitung, Übersetzung und Weiterverbreitung sind untersagt.
6. Der Kunde verpflichtet sich, unsere Software und die darauf bezogenen Unterlagen vertraulich zu behandeln. Er wird uns in zumutbarer Weise in der Rechtsverfolgung unterstützen, wenn nicht autorisierte Dritte unsere Software teilweise oder ganz nutzen und Anhaltspunkte dafür bestehen, daß dies unter Zuhilfenahme der dem Kunden überlassenen Software geschieht.

§6 Mitwirkungspflicht und Verantwortung des Kunden
1. Der Kunde hat auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen zu schaffen, die zur Erbringung unserer Lieferung und Leistung notwendig sind (z.B. die erforderliche Verkabelung). Er wird uns in erforderlichem und zumutbaren Umfang bei der Erbringung unserer Leistung unterstützen. Mehraufwand, der Infolge eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung entsteht, können wir zu unseren üblichen Vergütungssätzen zusätzlich berechnen.
2. Es liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Kunden, sich vor Vertragsschluß über die Funktionsmerkmale der gelieferten Hard- oder Software und ihre Eignung für die spezifischen Zwecke seines Geschäftsbetriebes zu informieren. Gleiches gilt für die Lauffähigkeit unserer Software auf oder in Zusammenhang mit Hardware, die der Kunde nicht von uns bezieht; eine diesbezügliche Haftung übernehmen wir nur, wenn unsere ausdrückliche schriftliche Zusicherung vorliegt.

§7 Gewährleistung:
1. Wir leisten für einen Zeitraum nach Übergabe unserer Leistung an den Kunden Gewähr dafür, daß die Lieferung keine Mängel aufweist, die ihre Brauchbarkeit wesentlich einschränken. Dem Kunden ist bekannt, daß es nach dem gegenwärtigen Stand der Datenverarbeitungstechnik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die im praktischen Einsatz völlig fehlerfrei arbeitet.
2. Wir haben das Recht, Gewähr durch Nachbesserung zu leisten. Diese kann nach unserer Wahl durch Fehlerbeseitigung oder durch Überlassen eines neuen Programmstandes oder dadurch erfolgen, daß dem Kunden als Übergangslösung bis zur endgültigen Beseitigung des Mangels zumutbare Möglichkeiten aufgezeigt werden die Auswirkungen des Fehlers zu vermeiden. Falls die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar wird, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatz gilt §8.
3. Der Kunde wird uns auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitteilen und uns bei der Mängeluntersuchung und -beseitigung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die Anfertigung eines schriftlichen Mängelberichts und die Vorlage weiterer zur Veranschaulichung des Mangels geeigneter Unterlagen.
4. Gewährleistungsrechte des Kunden entfallen, wenn die Mängelerkennung und Mängelbeseitigung durch Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Mängeluntersuchung und Beseitigung wesentlich erschwert wird oder wenn der Kunde die Software selbst oder durch Dritte geändert hat und dies einen erheblichen Einfluß auf den jeweiligen Mangel oder den zu seiner Erkennung oder Beseitigung erforderlichen Aufwand hat.

§8 Haftung:
1. Wir haften unseren Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluß, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und bei Nichtvorliegen einer zugesicherten Eigenschaft haften wir gleichfalls der Höhe nach grundsätzlich unbeschränkt, jedoch nur für solche vorhersehbaren Schäden, deren Eintritt durch die Kardinalpflicht bzw. durch die zugesicherte Eigenschaft verhindert werden sollte. In allen anderen Fällen haften wir der Höhe nach beschränkt auf die Hälfte der vertraglich vereinbarten Vergütung; bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Pflegeverträgen) ist die Haftung auf die Höhe eines Jahresentgelts (z.B. die jährliche Pflegegebühr) beschränkt.
2. Unsere gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den obigen Haftungsbeschränkungen unberührt.

§9 Rechte Dritter:
1. Falls Dritte gegen einen Kunden Ansprüche geltend machen, die auf Verletzung eines Schutzrechts durch den Gebrauch unserer Software gestützt sind, wird uns der Kunde unverzüglich schriftlich davon benachrichtigen. Wir haben in diesem Fall das Recht, nach unserer Wahl den Kunden entweder auf eigene Kosten gegen die Ansprüche des Dritten zu verteidigen oder zur Abwendung eines Rechtsstreits die Software unter Beibehaltung des geschuldeten Funktionsumfangs so zu verändern, daß der Verletzungsvorwurf ausgeräumt wird. Schadensersatzansprüche des Kunden sind gem. § 8 beschränkt.

§10 Eigentumsvorbehalt; Widerruf der Rechtseinräumung:
1. Wir behalten uns das Eigentum an von uns an den Kunden gelieferter Hardware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Die Weiterveräußerung und die Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und zu verwerten. In der Zurücknahme und Verwertung liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären. Der Kunde hat uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und die erforderlichen Auskünfte zur Wahrung unserer Sicherungsrechte zu geben.
3. Wir verpflichten uns, Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden in dem Umfang freizugeben, in dem der Wert der Vorbehaltsware den Gesamtbetrag der gesicherten Forderungen um mehr als 15% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Vorbehaltsware liegt bei uns.
4. Bei gelieferter Software können wir durch schriftliche Erklärung die Einräumung von Nutzungsrechten widerrufen, wenn der Kunde wiederholt oder schwerwiegend gegen seine Vertragspflichten zum Schutz der Software verstößt oder mit der Zahlung des Entgelts für die Software in Verzug gerät.

§11 Sonstiges:
1.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist:
Für Firma Peter Rauter GmbH: Neumarkt am Wallersee oder Salzburg, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zu Kunden gilt ausschließlich das österreichische Recht ohne das UN-Kaufrecht.
Peter Rauter GmbH, Bahnhofstraße 11, 5202 Neumarkt a. Wallersee.
Für Dienstleistungen in der Telekommunikation gibt es eine erweiterte AGB die Sie unter www.rauter-it.at zum download finden. Diese ABG´s werden ebenfalls anerkannt.

nach oben



 

Allgemeine Geschäftsbedingungen IVR- und SMS-Dienstleistungen (AGB)

1. Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Erbringung einer Dienstleistung durch die FIRMA RAUTER GmbH, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, soweit die FIRMA RAUTER GmbH deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.

2. Vertragsschluß
Alle Angebote der FIRMA RAUTER GmbH sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die FIRMA RAUTER GmbH oder durch die Freischaltung des Dienstes durch die FIRMA RAUTER GmbH zustande.
Die FIRMA RAUTER GmbH ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.
Die Erbringung der Leistung durch die FIRMA RAUTER GmbH setzt voraus, daß der Kunde die für diese Leistung erforderlichen Informationen vollständig mitgeteilt hat.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, seine Mindestlaufzeit beträgt 30 Tage ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kunde die Leistungen von der FIRMA RAUTER GmbH in Anspruch nehmen kann. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Kündigungsfrist vereinbart worden ist. Eine Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen FIRMA RAUTER GmbH
Der von der FIRMA RAUTER GmbH zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und dem Auftragsformular, bzw. Auftragsschreiben des Kunden sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien. Die FIRMA RAUTER GmbH erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Kommt durch die Leistungen der FIRMA RAUTER GmbH ein Vertrag mit Dritten zustande, oder wird durch die Leistungen der FIRMA RAUTER GmbH seitens des Kunden eine Leistung Dritter in Anspruch genommen, so ist die FIRMA RAUTER GmbH von allen Forderungen, die sich aus der Nichterbringung der Leistungen durch Dritte ergeben, befreit. Die FIRMA RAUTER GmbH darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten der FIRMA RAUTER GmbH bleiben hiervon unberührt. Die FIRMA RAUTER GmbH ist berechtigt, die den Leistungen zugrundeliegenden technischen Plattformen zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistung für den Kunden nicht verschlechtert und diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß hinaus entstehen.

4. Zahlungsbedingungen
Die vom Kunden an die FIRMA RAUTER GmbH zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem Angebot. Die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen durch Privatkunden ist an das Einverständnis des Kunden zum Lastschriftverfahren gebunden. Der Privatkunde erteilt daher sein widerrufliches Einverständnis zum Lastschrifteinzug der Rechnungsbeträge. Gewerbliche Kunden können bei bestimmten Leistungen zwischen Lastschriftverfahren und Zahlung auf Rechnung wählen. Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von zwei Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden. Wird eine Lastbuchung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen rückbelastet, so ist der Kunde verpflichtet, der FIRMA RAUTER GmbH die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Für diese Kosten kann die FIRMA RAUTER GmbH eine angemessene Pauschale verlangen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die FIRMA RAUTER GmbH das Fehlen eines oder einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.
Hat der Geschäftskunde mit der FIRMA RAUTER GmbH eine andere Zahlungsweise als das Lastschriftverfahren vereinbart, so hat der Kunde sicherzustellen, daß innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, gerechnet ab dem Tage des Rechnungserhalts, der Rechnungsbetrag ausgeglichen wird.
Einwendungen gegen die Rechnungen sind gegenüber der FIRMA RAUTER GmbH vom Kunden schriftlich zu erheben. Die Rechnungen der FIRMA RAUTER GmbH gelten als vom Kunden dann genehmigt, wenn ihnen nicht binnen sechs Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Befindet sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die FIRMA RAUTER GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Die Geltendmachung weiteren Schadens gegen den Kunden behält sich die FIRMA RAUTER GmbH vor.

5. Pflichten des Kunden
Der Kunde wird die Leistungen der FIRMA RAUTER GmbH nicht in mißbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Kunde wird die FIRMA RAUTER GmbH von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren.
Der Kunde wird der FIRMA RAUTER GmbH unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen.
Der Kunde ist verpflichtet, sein persönliches Kennwort geheim zu halten. Es muß unverzüglich geändert werden, wenn vermutet werden muß, daß unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Die Änderung erfolgt schriftlich unter Angabe des alten und des neuen gewünschten Kennwortes.
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, daß die Anrufe nicht zu einem Anschluß weitergeleitet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeleitet werden und das der Inhaber desjenigen Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden sollen, damit einverstanden ist.
Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, daß mindestens 50 % der generierten Anrufe an den Zielanschlüssen abgefragt werden. Wird diese Grenze unterschritten, kann die FIRMA RAUTER GmbH die Zahl der gleichzeitig möglichen Anrufversuche begrenzen bzw. die Anrufe auf eine Standardansage schalten.
Der Kunde ist verpflichtet unverzüglich über den Widerruf der zugeteilten Nummer durch die Regulierungsbehörde oder über eine an die Regulierungsbehörde zurückgegebene Rufnummer zu unterrichten.
Störungen aller von ihm genutzten Leistungen sowie Umstände, die die Funktionalität der Leistungen der FIRMA RAUTER GmbH beeinträchtigen können, wird er der FIRMA RAUTER GmbH unverzüglich mitteilen.

6. Leistungsstörungen
Dem Kunden ist bekannt, daß die Leistungen der FIRMA RAUTER GmbH nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungswegen durch den Teilnehmemetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht werden können. Die FIRMA RAUTER GmbH übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistung. Die FIRMA RAUTER GmbH tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
Die FIRMA RAUTER GmbH gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb der Audiotex/SMS Plattform. Die FIRMA RAUTER GmbH übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen der FIRMA RAUTER GmbH, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Audiotex/SMS Plattform der FIRMA RAUTER GmbH oder die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung, der für die Inanspruchnahme von Leistungen der FIRMA RAUTER GmbH erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von der FIRMA RAUTER GmbH beruhen.
Nach Zugang der Störungsmeldung ist die FIRMA RAUTER GmbH zur unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
Der Kunde wird in zumutbarem Umfang der FIRMA RAUTER GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.
Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebs zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, hat die FIRMA RAUTER GmbH das Recht, dem Kunden die entstandenen Kosten für Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 10 ergebenden Haftungsumfang beschränkt.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ferner kann der Kunde Zurückbehaltungen und Leistungsverweigerungsrechte nur geltend machen, falls seine Ansprüche auf diesem Vertragsverhältnis beruhen und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

8. Sicherheitsleistung
Die FIRMA RAUTER GmbH ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern. Nach Beginn der Leistungserbringung ist die FIRMA RAUTER GmbH berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern, wenn nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen. Wird die Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch den Kunden gestellt, so ist die FIRMA RAUTER GmbH berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen.

9. Datenschutz
Der Schutz der personenbezogenen Daten richtet sich nach dem Österreichischen Datenschutzgesetz und weiterer einschlägiger Gesetze und Verordnungen.
Der Kunde ist damit einverstanden, daß seine Daten entsprechend den genannten gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist auch ferner damit einverstanden, daß die ihn betreffenden persönlichen Daten im Rahmen der genannten gesetzlichen Bestimmungen ausgetauscht werden, sofern dies für die Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

10. Haftung
Für Personenschäden haftet die FIRMA RAUTER GmbH unbeschränkt.
Die FIRMA RAUTER GmbH haftet für Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung von der FIRMA RAUTER GmbH verursacht worden sind. Außerdem haftet die FIRMA RAUTER GmbH für Sach- und Vermögens- schäden, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht der FIRMA RAUTER GmbH beruhen. Soweit die FIRMA RAUTER GmbH fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Höhe von € 10.000,00 begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung von der FIRMA RAUTER GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Fehlen von ihm zugesicherter Eigenschaften. Soweit die Haftung nach Vorstehendem beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von mittelbaren Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn oder Produktionsausfall. Vorstehendes gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der FIRMA RAUTER GmbH.

11. Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform. Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ist der Kunde Kaufmann und schließt diesen Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ab, so ist der Gerichtsstand für alle aus in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis stehenden Ansprüche beider Parteien ausschließlich Salzburg. Erfüllungsort ist in diesem Fall ebenfalls Salzburg.
Stand: Jänner 2002

nach oben